Der verlorene Sohn
USA 2018
115 min 3 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Der verlorene Sohn
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über einen 19-Jährigen im Süden der USA, der wegen seiner Homosexualität von den Eltern zu einer Konversionstherapie gedrängt wird. Im Camp leidet er schwer unter den Umerziehungsversuchen – bis er beginnt, Widerstand zu leisten. Der Film ist einfühlsam und überwiegend ruhig erzählt und konzentriert sich auf seine unsichere, zerrissene Hauptfigur. Die über weite Strecken beklemmende Atmosphäre kann im Zusammenspiel mit der Darstellung einer Vergewaltigung sowie der grausamen „therapeutischen“ Maßnahmen Kinder unter 12 Jahren emotional überfordern. Ab 12-Jährige sind aber aufgrund ihres Entwicklungsstands und ihrer Medienerfahrung in der Lage, sich ausreichend zu distanzieren. Ruhige und harmonische Momente sowie das ermutigende Ende mit der Botschaft, die eigene Identität anzunehmen und für sie einzustehen, geben dieser Altersgruppe genug Orientierung, sodass sie den Film ohne Beeinträchtigung verarbeiten kann.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Joel Edgerton |
Drehbuch: | Joel Edgerton |
Darsteller: | Lucas Hedges, Nicole Kidman, Russell Crowe |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen