POPPY FIELD
RO 2020
81 min 25 sek
missingFILMs Acrivulis & Severin GbR, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen jungen Polizisten in Rumänien, dem es bisher gut gelungen ist, seinen Job in einer Macho-Truppe und sein Schwulsein zu trennen. Als jedoch seine Fernbeziehung aus Frankreich zu Besuch kommt und zudem ein Einsatz gegen homophobe Nationalisten eskaliert, gerät er an seine Grenzen. Die Geschichte ist überwiegend ruhig und mit Konzentration auf die Figuren und Dialoge erzählt, entwickelt im Laufe der Zeit jedoch einige Dramatik. Gewalthaltige Szenen, teils auch in Kombination mit derber, diskriminierender Sprache, können kleinere Kinder im Kontext des psychischen Drucks, unter dem die Hauptfigur steht, überfordern. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind jedoch bereits in der Lage, diese Aspekte zu verarbeiten. Sie können sich von dem Geschehen ausreichend distanzieren und sich mit der dargestellten Situation der Diskriminierung und Heimlichkeiten auseinandersetzen. Beeinträchtigungen sind für Zuschauende dieser Altersstufe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Eugen Jebeleanu |
Drehbuch: | Ioana Moraru |
Darsteller: | Alexandru Potocean,Conrad Mericoffer,Radouan Leflahi,Cendana Trifan |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen