FÜHRER UND VERFÜHRER
D 2023
135 min 34 sek
LEONINE Distribution GmbH, München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Die Mischung aus Spiel- und Dokumentarfilm erzählt von der NS-Führungsriege in der Zeit von 1938 bis 1945 und konzentriert sich dabei auf Goebbels und Hitler. Insbesondere geht es um die Entstehung und Funktionsweis der Propaganda, mit der Goebbels die Massen auf den Krieg und den Holocaust einschwor. Die Verzahnung aus inszenierten Szenen und Archivmaterial bzw. Interviews, die stets seriös aufbereitet und eingeordnet sind, können bereits 12-Jährige entschlüsseln. Auch die teils herausfordernden historischen Bilder sowie die Ausschnitte aus Propagandafilmen können sie adäquat in den Kontext einordnen und sich ausreichend distanzieren. So erschließt sich dieser Altersgruppe auch der deutliche Appell des Films gegen politische Manipulation und Hetze und für Menschlichkeit. Die Botschaft des Films ist unmissverständlich, weswegen eine verstörende oder desorientierende Wirkung für 12-Jährige auszuschließen ist.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Joachim A. Lang |
Drehbuch: | Sandra Maria Dujmovic |
Darsteller: | Robert Stadlober,Franziska Weisz,Fritz Karl,Moritz Führmann,Dominik Maringer |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen