Juliette im Frühling
F 2024
97 min 48 sek
Pandora Film Medien GmbH, Aschaffenburg
Juliette im Frühling
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Verfilmung eines Comicromans über eine junge Kinderbuchillustratorin aus Paris, die an Depressionen leidet und ihre Familie in der französischen Provinz besucht. Doch anstatt die ersehnte Entspannung zu finden, wird sie in einige turbulente Familienereignisse verwickelt. Der bunte und fröhliche Film behandelt unter anderem auch ernste Themen wie Einsamkeit, Trennungsängste, unverarbeitete Konflikte und Sexualität. Allerdings geschieht dies in einem Rahmen, der Zuschauende ab 12 Jahren nicht überfordert. Insbesondere die Darstellung von Sexualität wird immer wieder durch humoristische Ereignisse gebrochen und ausgeglichen, sodass Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren genug Raum zur Verarbeitung und Distanzierung finden. Negative Wirkungen sind nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Sexualität,belastende Themen
Stabangaben
Regie: | Blandine Lenoir |
Drehbuch: | Blandine Lenoir,Maud Ameline,Camille Jourdy |
Darsteller: | Sophie Guillemin,Jean-Pierre Darroussin,Izïa Higelin |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen