DAS FLÜSTERN DER FELDER
PL,SRB,LT 2023
115 min 10 sek
Plaion Pictures GmbH, Planegg/München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Drama in einer Animationstechnik aus gefilmten Szenen, die nachträglich mit Ölfarben koloriert wurden, erzählt von einer Bauerntochter in einem polnischen Dorf des ausgehenden 19. Jahrhunderts, die einen reichen Witwer heiraten muss, obwohl sie in seinen Sohn verliebt ist – mit dramatischen Folgen. Die Geschichte über Tradition, individuelle Sehnsüchte und Emanzipation ist überwiegend ruhig erzählt und konzentriert sich auf die junge Protagonistin. 12-Jährige sind bereits in der Lage, mit der zurückhaltend inszenierten Darstellung sexueller Gewalt umzugehen. Auch düstere Passagen und Szenen mit Bedrohungs- und Konfliktsituationen kann diese Altersgruppe bereits verarbeiten. Die genannten Aspekte sind gut in die Geschichte eingebettet, und sowohl das historische Setting als auch die künstlerische Gestaltung des Films erleichtern die Distanzierung. Eine Beeinträchtigung ist daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Diskriminierung,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Dorota Kobiela,Hugh Welchman |
Drehbuch: | Dorota Kobiela,Hugh Welchman,Wladyslaw Stanislaw Reymont |
Darsteller: | Miroslaw Baka,Robert Gulaczyk,Kamila Urzedowska |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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