TANDEM - IN WELCHER SPRACHE TRÄUMST DU?
F,D 2024
100 min 51 sek
Port Au Prince Pictures GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Jugenddrama über eine 17-jährige französische Austauschschülerin in Leipzig, die eine intensive Freundschaft zu ihrer deutschen, linkspolitisch aktiven Austauschschülerin entwickelt. Um ihr zu imponieren, erfindet die Französin eine ebenfalls politisch aktive Halbschwester. Der Film thematisiert Mobbing und zeigt mehrmals Jugendliche beim unkritischen Konsum von Alkohol und weichen Drogen. Es gibt zwei Sexszenen (einmal mit drei Personen), die aber keine explizite Nacktheit ins Bild rücken. Zuschauende ab 12 Jahren sind problemlos fähig, der jugendgerecht erzählten Geschichte zu folgen, die geschilderten Szenen entsprechend einzuordnen und die Verhaltensweisen ggf. kritisch zu hinterfragen. Negative Vorbildwirkungen oder anderweitige Beeinträchtigungen sind daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Drogenkonsum,Sexualität
Stabangaben
Regie: | Claire Burger |
Drehbuch: | Claire Burger |
Darsteller: | Chiara Mastroianni,Nina Hoss,Josefa Heinsius,Lilith Grasmug |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen