Hundschuldig
F,CH 2024
81 min 54 sek
Weltkino Filmverleih GmbH, Büro Leipzig, Leipzig
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über eine leidenschaftliche, aber recht erfolglose Anwältin, die einen Hund verteidigt, der eingeschläfert werden soll, nachdem er drei Frauen gebissen hat. Der Fall provoziert große öffentliche Aufmerksamkeit und erregt die Gemüter aus den unterschiedlichsten Gründen. Der vielschichtige Film, der zahlreiche gesellschaftliche Themen wie Tierrechte, häusliche Gewalt, Migration oder die Gleichberechtigung von Frauen anspricht, ist mit diversen Perspektivwechseln, ambivalenten Charakteren, überraschenden Wendungen und ironischen Brechungen bis ins Absurde erzählt. 12-Jährige sind aufgrund ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung in der Lage, die Sozialkritik und den Humor des Films zu dechiffrieren und einzuordnen. So können sie sich sowohl von einzelnen surreal-alptraumhaften Szenen wie auch von der oft derben Sprache und Darstellungen von Verletzungen distanzieren und das Geschehen reflektieren und eigenständig bewerten. Eine Beeinträchtigung ist für diese Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Verletzung,belastende Themen,Sprache
Stabangaben
Regie: | Laetitia Dosch |
Drehbuch: | Laetitia Dosch,Anne Sophie Bailly |
Darsteller: | Mathieu Demy,Anne Dorval,Pierre Deladonchamps,Laetitia Dosch,François Damiens,Jean-Pascal Zadi,Anabela Moreira,Tom Fiszelson |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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