Kassel, 4. Juni 2020
Am 2. Juni fanden die traditionellen jährlichen Frühlingsgespräche zwischen den Spitzenvertretern der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) statt. Hierzu trafen sich der Direktor der LPR Hessen, Joachim Becker, und sein Stellvertreter, Prof. Dr. Murad Erdemir, gemeinsam mit den Geschäftsführern der FSK, Stefan Linz und Helmut Poßmann, sowie der Syndikusanwältin der FSK und Leiterin von FSK.online, Christina Mühler, nicht wie ursprünglich vorgesehen in Kassel, sondern pandemiebedingt per Videokonferenz.
Oben v.l.n.r.: Prof. Dr. Murad Erdemir, Stefan Linz, Joachim Becker Unten v.l.n.r.: Christina Mühler, Helmut Poßmann
In virtueller Umgebung, aber gewohnt konstruktiver Weise wurden aktuelle Fragen der Medienregulierung und die Herausforderungen an den Jugendmedienschutz in der digitalen Welt erörtert. Besonders zur Sprache kamen der von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnete Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland, der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie der Start des FSK Klassifizierungs-Tools für filmische Inhalte. Beleuchtet wurden zudem die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den privaten Rundfunk und die Filmwirtschaft.
„Die FSK teilt die Auffassung des Gesetzgebers, dass glaubhafter und konsistenter Jugendmedienschutz einen kohärenten Rechtsrahmen braucht. Insofern werden die Novellierungs-bestrebungen sehr begrüßt“, bemerkt Stefan Linz. „Ich habe allerdings erhebliche Zweifel, ob eine nachgeordnete Behörde der Bundesverwaltung für eine verfassungs- und europarechtlich beanstandungsfreie staatsferne Aufsicht und Regulierung von Telemedien Sorge tragen kann“, ergänzt Joachim Becker.
Von allen Gesprächsteilnehmern kritisch gesehen wurde die im Referentenentwurf zum JuSchG bislang nicht berücksichtigte Ausweitung der Regeln für elternbegleitetes Kino („Parental Guidance“) auf FSK 6- und FSK 16-Filme sowie auf erziehungsbeauftragte Personen. „Eine solche Maßnahme würde die Akzeptanz des gesetzlichen Jugendmedienschutzes stärken, indem Eltern und Pädagogen nachhaltige Spielräume zur Entscheidung über die Geeignetheit von Medien-inhalten eingeräumt werden“, betont Murad Erdemir.
„Die Film- und Videowirtschaft übernimmt seit jeher Verantwortung für den Jugendmedienschutz. Verlässliche Altersfreigaben garantieren ein positives Filmerlebnis unabhängig vom Vertriebsweg und nutzen sowohl Kindern, Jugendlichen und Eltern als auch der gesamten Branche“, so Helmut Poßmann. Im Hinblick auf das neue Prüfverfahren ergänzt Christina Mühler: „Das FSK Klassifizierungs-Tool erfüllt die Anforderungen des digitalen Vertriebs von Filmen im Kino, zu Hause oder unterwegs, ohne die hohe inhaltliche oder rechtliche Qualität der Freigaben zu verändern.“
Abschließend zeigten sich die Teilnehmer zuversichtlich, dass die kommenden Frühlingsgespräche 2021 wieder im analogen Modus in der Metropole Nordhessens stattfinden werden.
Kontakt bei Rückfragen: FSK, Stefan Linz, Tel.: 0611/77891-72 LPR Hessen, Prof. Dr. Murad Erdemir, Tel.: 0561/93586-15
|
|