Am Freitag, den 10. März 2006, beriet der
Appellationsausschuss, die dritte und höchste Instanz der Freiwilligen
Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, über die FSK Kennzeichnung des Films „Tal
der Wölfe“.
„Tal der Wölfe“ lag dem Arbeitsausschuss als erster Instanz
der FSK am 3. Februar 2006 zur Kennzeichnung vor. Gegen die Entscheidung des
Arbeitsausschuss rief der Filmverleih die zweite Instanz, den Hauptausschuss,
an.
Der Film startete am 9. Februar 2006 in den Kinos ohne ein FSK
Kennzeichen, da zu diesem Zeitpunkt der Hauptausschuss noch nicht
zusammengetreten war. Filme ohne FSK Kennzeichen dürfen gem. Jugendschutzgesetz
§ 11 Abs. 1 nur vor Erwachsenen vorgeführt werden.
Am 15. Februar 2006
kennzeichnete der Hauptausschuss der FSK den Film für die öffentlichen
Vorführung mit „freigegeben ab 16 Jahren“. Seitdem durften Jugendliche ab 16
Jahren die Filmvorführungen besuchen.
Der Appellationsausschuss fällte
nun am 10. März 2006 die Entscheidung, den Film nicht für Kinder und Jugendliche
freizugeben und ihn mit dem Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ zu
versehen.
Im Kern stützt sich die Begründung des Appellationsausschusses
darauf
- dass der Film eine Vielzahl von gravierenden
Gewaltdarstellungen zeigt, die zum Teil mit zynischen Kommentaren unterlegt sind
sowie
- dass der Film Ansätze der Selbstjustiz durch den
Protagonisten Polat enthält.
Diese abschließende Entscheidung tritt mit der
Veröffentlichung der sog. FSK Karte im Netz unter www.fsk.de am Montag, den 13.
März 2006, 12.00 Uhr in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt darf Jugendlichen die
Anwesenheit bei den öffentlichen Vorführungen des Films „Tal der Wölfe“ nicht
mehr gestattet werden.
Die Begründung der Entscheidung des
Appellationsausschusses wird ebenfalls ab Montag, den 13. März 2006, unter
www.fsk.de im Netz zur Verfügung stehen.
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