Aufgaben und Strukturen

Jugendschutz und Film
FSK Tag CloudIm Zentrum unserer Arbeit steht die Prüfung und Vergabe von Altersfreigaben für Filme, Serien und andere filmische Inhalte, die in Deutschland für die Veröffentlichung im Kino, im Online-Bereich oder auf DVD, Blu-ray vorgesehen sind. Die FSK berät zudem filmwirtschaftliche Unternehmen bei der jugendschutzkonformen Verbreitung von Inhalten und Angeboten online und offline.

Auf der Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und der FSK-Grundsätze werden in transparenten und unabhängigen Prüfverfahren knapp 10.000 Alterskennzeichen für filmische Inhalte pro Jahr vergeben. Die FSK-Alterskennzeichen (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren) machen die Arbeit der FSK einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Die Prüfung geschieht auf Antrag. Eine gesetzliche Vorlagepflicht besteht nicht, faktisch durchlaufen aber alle in Deutschland im Kino vorgeführten Filme eine FSK-Prüfung.

Die FSK engagiert sich auch im Online-Bereich und bietet für den Jugendschutz im Internet ein umfangreiches Angebot von Informations- und Serviceleistungen. Seit September 2011 ist sie als FSK.online eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für Webangebote. Gesetzliche Grundlage ist der seit 2003 gültige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV).

Im Laufe ihrer Geschichte hat sich die FSK über die Kernaufgabe als Kontrollgremium hinaus weiterentwickelt: Sie übernimmt medienpolitische und -pädagogische Verantwortung, bringt sich in Debatten ein und arbeitet in Ausschüssen und Kommissionen mit. Ihre Veröffentlichungen sind wichtige Beiträge in der gesellschaftlichen Debatte zum Jugendschutz.

Seit jeher wirken sich Entscheidungen der FSK auf die Sendezeiten von Filmen im Fernsehen aus. Darüber hinaus gewinnen sie zunehmend im Internet an Bedeutung.

Rechtsform und Struktur
Die FSK ist eine Einrichtung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO), dem Dachverband von derzeit 18 film- und videowirtschaftlichen Verbänden. Die in der SPIO zusammengeschlossenen Wirtschaftsverbände verpflichten ihre Mitglieder, nur von der FSK geprüfte Produkte öffentlich anzubieten. Als Rechts- und Verwaltungsträgerin übt die SPIO keinen inhaltlichen Einfluss auf die Arbeit oder die Prüfentscheidungen der FSK aus. Die in der SPIO zusammengeschlossene Film- und Videowirtschaft arbeitet im Rahmen ihrer freiwilligen Selbstkontrolle mit der öffentlichen Hand zusammen. Dabei wirken Bund (Ressort für Kultur und Medien der Bundesregierung; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Länder (Oberste Landesjugendbehörden, Kultusministerien), Kirchen (Evangelisch, Katholisch), der Zentralrat der Juden sowie der Bundesjugendring mit. Für die Formulierung und Fortentwicklung der FSK-Grundsätze ist die Grundsatzkommission verantwortlich.


 
https://spio-fsk.de/aufgaben