FSK-Grundsätze

Das Jugendschutzgesetz und die von der Grundsatzkommission erlassenen "Grundsätze der FSK" sind die Basis für die Prüfpraxis. Anliegen dieser Grundsätze ist die wirksame Durchsetzung der im Grundgesetz verankerten Meinungs- und Informationsfreiheit, insbesondere der Presse- und Kunstfreiheit, in Abwägung mit anderen Grundrechten, wie dem Grundrecht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit.

In den Grundsätzen sind Richtlinien für die Prüfungen von Filmen und anderer Trägermedien (§ 2) sowie das Zusammenwirken in der FSK mit der öffentlichen Hand (§ 3) beschrieben. Prüfausschüsse (§ 5ff), Prüfverfahren und Rechtsmittel (§ 9ff), Prüfungen der Filme und anderer Trägermedien (§ 17ff), Wirkungen der Prüfentscheidungen (§ 26f) und Prüfungen für die stillen Feiertage (§ 28) werden darin festgelegt.

Die Grundsatzkommission (§ 4) setzt sich aus Vertretern der Film- und Videowirtschaft, der öffentlichen Hand sowie der Fernsehveranstalter zusammen. Für Beschlüsse ist eine 3/4-Mehrheit erforderlich.

Aktuelle Fassung der FSK-Grundsätze

 


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