Zaferin Rengi
TR 2024
156 min 54 sek
Cinedex OG, Linz
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Auf realen Begebenheiten basierendes Historiendrama: Im Jahr 1918 soll ein Fußballverein durch sportliche Erfolge dem türkischen Volk, das nach dem Krieg unter Besatzung lebt, Hoffnung und Mut machen – was auch den Widerstandsgeist der Bevölkerung befeuert. Der Film enthält einige Situationen mit körperlicher Gewalt, die in zwei Situationen eindrücklich inszeniert sind. Allerdings sind diese Szenen schlüssig in die Gesamtdramaturgie eingebunden, wirken nicht reißerisch und können deswegen von Zuschauenden ab 12 Jahren angemessen verarbeitet werden. Auch Bedrohungssituationen sowie vereinzelte Situationen mit risikoreichem oder selbstschädigendem Verhalten entfalten im Kontext der Gesamthandlung keine überfordernde Wirkung auf Zuschauende ab 12 Jahren.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Selbstschädigung,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Abdullah Oguz |
Drehbuch: | Abdullah Oguz |
Darsteller: | Kubilay Aka |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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