CROSSING: AUF DER SUCHE NACH TEKLA
F,S,GO,TR,DK 2024
106 min 9 sek
MUBI Deutschland GmbH, Berlin
CROSSING: AUF DER SUCHE NACH TEKLA
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine pensionierte Lehrerin in Georgien, die von einem Nachbarn erfährt, dass ihre lange verschollene Nichte, eine Transfrau, in Istanbul leben soll. Gemeinsam mit dem jungen Mann macht sie sich auf den Weg dorthin. Auf der Suche nach ihrer Nichte entwickelt sich eine ungewöhnliche Freundschaft. Die Geschichte, die für Offenheit, Solidarität und Vielfalt plädiert, ist mit Konzentration auf die Figuren erzählt und zeichnet differenzierte und sympathische Porträts von ihnen. In diesem Rahmen sind einzelne, kurze Szenen mit zurückhaltend inszeniertem Sex und Nacktheit für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ebenso zu verarbeiten wie gewalthaltige Momente, die Thematisierung von Drogenkonsum und der teils derbe Sprachgebrauch. Die positive Haltung des Films und die Figuren bieten jederzeit ausreichend Halt und Orientierung, sodass für diese Altersgruppe keine Überforderung zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Drogenkonsum,Sexualität
Stabangaben
Regie: | Levan Akin |
Drehbuch: | Levan Akin |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen