The Tunnel to Summer, the Exit of Goodbyes
J 2022
82 min 38 sek
Plaion Pictures GmbH, Planegg/München
The Tunnel to Summer, the Exit of Goodbyes
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Animationsfilm über einen um seine Schwester trauernden Jungen, der mit einer Austauschschülerin einen geheimnisvollen Tunnel entdeckt, der ihnen jeden Wunsch erfüllen kann. Die beiden ahnen nicht, dass jede Wunscherfüllung den Verlust von Lebenszeit kostet. Der Film zeigt eine Szene mit Mobbing und enthält zwei Szenen, in denen ein trauender, trunksüchtiger Vater handgreiflich gegen seinen Sohn wird. Auch gibt es eine Szene mit beleidigender Sprache sowie vereinzelte Momente, in denen Charaktere stark leiden. Zuschauende ab 12 Jahren sind allerdings fähig, diese Szenen im Gesamtkontext zu betrachten und überforderungsfrei zu verarbeiten. Im Vordergrund steht zudem die ruhige und positive Geschichte über Freundschaft und Trauerverarbeitung, sodass sich negative Wirkungen bei Zuschauenden ab 12 Jahren ausschließen lassen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Sprache
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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