Super Charlie
S,DK 2024
81 min 15 sek
Capelight Pictures OHG, Ahrensfelde
Animationsfilm über zwei Brüder, von denen der eine durch Kometenstaub Superkräfte erlangt hat. Die beiden Polizistensöhne sehen sich mit einer Einbrecherbande konfrontiert, deren Anführer ebenfalls Superkräfte hat. Die eingängige Geschichte über Mut und Zusammenhalt ist temporeich und in bunten, hellen Bildern erzählt. Sie weist eine klare Gut-Böse-Zeichnung auf, wobei auch die Bösen mehr skurril denn wirklich bedrohlich erscheinen. So sind bereits Kinder im Grundschulalter in der Lage, das Spannungsniveau und die zahlreichen Actionszenen zu verarbeiten. Da immer wieder humorvolle Momente die Spannung brechen, während das Happy End nie in Frage steht, sorgt der Film für ausreichend Entlastung. Auch die sympathischen Kinderhelden bieten jederzeit genug Orientierung, sodass keine Überforderung für ab 6-Jährige zu befürchten ist.
FSK ab 6 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung,belastende Szenen
Stabangaben
Regie: | Jon Holmberg |
Drehbuch: | Jon Holmberg,Camilla Läckberg |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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