The Last Showgirl
USA 2024
89 min 24 sek
Constantin Film Verleih GmbH, München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine Tänzerin in Las Vegas, die 30 Jahre bei einer Show gearbeitet hat und sich neu orientieren muss, als diese abgesetzt wird. Nicht nur ihr Alter stellt für sie nun eine Herausforderung dar, sie muss sich auch den Konflikten mit ihrer Tochter stellen, von der sie sich lange entfremdet hat. Der Film konzentriert sich mit empathischem Blick auf die Protagonistin und ihr Umfeld und zeigt realitätsnah die Kehrseiten des Glamours von Las Vegas. 12-Jährigen erschließen sich bereits die Themen und Konflikte des Films, sodass sie die Darstellungen von Nacktheit bei den Revuetänzen ebenso wie den teils vulgären Sprachgebrauch und einzelne gewalthaltige Momente dem Milieu zuordnen können. Das Setting fern ihrer Lebensrealität erleichtert 12-Jährigen die Distanzierung vom Geschehen und die Betonung der Solidarität unter den Tänzerinnen gibt zudem emotionale Orientierung. Eine Beeinträchtigung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung,Sprache
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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